EU-DSGVO: Abmahnung droht

Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnung?

Die Wahrscheinlichkeit, von einem Verband, einer Anwaltskanzlei oder einem Mitbewerber abgemahnt zu werden, ist höher als eine direkte Abmahnung durch die Datenschutzbehörde. Die Datenschutzbehörden haben hingegen deutlich mehr Rechte, um Datenschutzverstöße überhaupt offen zu legen. Sie können Audits machen, also untersuchen, ob ein Unternehmen die Bestimmungen einhält. Dafür haben sie auch ein Begehungsrecht, dürfen also in die Firma kommen und z.B. Einsicht in das Verfahrensverzeichnis verlangen, mit dem die technische und organisatorische Absicherung der Daten mit einem IT-Sicherheitskonzept zu dokumentieren ist. Zu dessen Vorhaltung ist jede Firma verpflichtet.

Als kleines oder mittelgroßes Unternehmen ist es eher unwahrscheinlich, direkt ins Visier der Datenschutzbehörden zu gelangen. Daher sollte der Fokus zuerst darauf liegen, alle Regeln, die nach außen hin sichtbar sind, einwandfrei einzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel das Double-Opt-in bei Newsletter-Anmeldungen, die richtige Datenschutzerklärung auf der Website oder das Widerrufsmanagement für Datenprozesse.

Es ist damit zu rechnen, dass spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien darauf warten auch kleinste Fehler kostenpflichtig abzumahnen.

Wichtig zu wissen: Wird man durch einen Verband, eine Anwaltskanzlei oder einen Mitbewerber abgemahnt und es kommt zum Prozess, dann muss auch die Datenschutzbehörde ermitteln, sie hat dann einen Ermittlungszwang.

Neben dem Kostenrisiko der teuren Abmahnung steht damit zusätzlich die Geldbuße durch die Datenschutzbehörde.

Fazit: Vorsorge ist viel, viel besser, als das Nachsehen zu haben

Zusammengefasst werden Bußgelder unter der Datenschutz-Grundverordnung überall höher und häufiger verhängt werden. Die umtriebigen Vorbereitungen und Umfragen der Aufsichtsbehörden deuten darauf hin, dass mit Anwendbarkeit der DSGVO am 25. Mai 2018 schnell, koordiniert und konsequent gehandelt wird.

Unternehmen ist deshalb nur zu raten, durch entsprechend gute Vorbereitung erst gar nicht in die Verlegenheit zu kommen, sich mit Bußgeldern und Abmahnkosten auseinandersetzen zu müssen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich DSGVO:

  • Anpassung Ihrer Webseite(n) an die DSGVO
  • Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

Das muss doch schnell, einfach und kostenlos gehen?

Ein Cleverer könnte jetzt natürlich auf die Idee kommen, ich kopiere jetzt einfach die Datenschutzerklärung z.B. von www.uwehofmann.de/datenschutz oder einer anderen Webseite und baue diese in meine Webseite ein. Das geht schnell, ist einfach und ich spare mir ganz viel Arbeit… und Geld.

ACHTUNG! Leider ist das keine clevere Idee. Sie müssen dann damit rechnen, dass die Anwaltskanzlei, die u.a. meine Datenschutzerklärung erstellt hat, mittels „Plagiarism Finder“ prüft, ob unberechtigt der Text kopiert und benutzt wird. Dann stehen dem unberechtigten Nutzer: Abmahnung, Unterlassung und Schadenersatz ins Haus. Die Kosten dafür? Vermutlich 4-stellig.
Und die Kosten für eine Lizenzierung kommen dann auch noch dazu.

Also, bevor Sie einen solchen Betrag riskieren. Dafür können Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung und die Erstellung des verpflichtend vorgesehenen Verfahrensverzeichnisses bei uns bekommen.

Mein Angebot: Wir helfen!

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Jetzt liegt es ganz bei Ihnen. Gehen Sie die aufgezeigten Risiken ein? Oder ist es letztlich günstiger jemand das machen zu lassen was er beherrscht.

Mein Tipp: Gehen Sie lieber auf Nummer sicher.

  • Keine Zeit, sich um die ganzen rechtlichen Belange zu kümmern?
  • Das Geld für teure Rechtsberatung, Abmahnungen oder Prozesskosten sparen?
  • Sie müssen aber ALLE rechtlichen Vorgaben korrekt umsetzen, um nicht abgemahnt zu werden!

Geben Sie Abmahnern keine Chance!

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Sie erreichen nur den Anrufbeantworter? Okay, der beantwortet Ihre Fragen nicht, obwohl die Bezeichnung dies vermuten lässt. Aber keine Angst. Der beißt nicht. Also, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Rufnummer (egal ob Festnetz oder Mobil) – ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

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