EU-DSGVO: Die ersten Abmahnungen sind da!

Wie beinahe zu befürchten, bereits eine Woche nach dem Start der DSGVO gibt es die ersten Abmahnungen.

Hier eine Zusammenfassung der bisher bekannten Abmahnungen, wobei ich jedoch keine Vollständigkeit garantieren kann.

Wichtigster Hinweis vorab: Ich bin weder Jurist, noch stellt diese Information eine Rechtsberatung dar, noch ersetzt sie diese. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.

Sie sind von einer EU-DSGVO Abmahnung betroffen?

Was fordert der Abmahnende?
Die Beseitigung des Verstoßes/der Verstöße, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und letztendlich die Übernahme der Kosten der Abmahnung.

Das sollten Sie tun:
  1. Geben Sie bei unklarer Rechtslage auf keinen Fall ungeprüft und vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.
  2. Bitte setzten Sie sich mit einem (spezialisierten) Rechtsanwalt in Verbindung.
  3. Beseitigen Sie den abgemahnten Zustand.
  4. Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen, die sehr kurz sein können. (Es wurde von Fristen von 2 Werktagen berichtet)

Was Sie auf keinen Fall tun sollten:

Nicht reagieren. Das stellt die denkbar schlechteste Vorgehensweise dar. Der Abmahnende kann dann im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen.Ihr Nachteil, wegen der Eilbedürftigkeit werden Sie vom Gericht nicht angehört. Ebenso kann die abmahnende Partei ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche außergerichtlich weiter verfolgen. Die Forderungshöhe gegen Sie kann dabei erheblich steigen.

Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärung

Eine Augsburger Rechtsanwaltskanzlei mahnt Webseiten ab, die über keine Datenschutzerklärung verfügen.

Abmahnung wegen der Einbindung von Google Fonts

Eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei mahnt wegen der Einbindung von Google Fonts ab.

Abmahnung wegen fehlerhafter Einbindung von Google Analytics

Schon seit längerem wird die fehlerhaft Einbindung von Google Analytics abgemahnt. Dabei geht es um die fehlende IP-Anonymisierung, fehlende OPT OUT Möglichkeiten und nicht zuletzt die nicht erfolgte Erwähnung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung gemäß DSGVO.

Abmahnung wegen Facebook Like und share Buttons (Facebook Social PlugIns)

Bereits seit 2016 wird die Einbindung der Facebook Social Plugins zum Teilen und liken von Webseiten abgemahnt.
Es muss damit gerechnet werden, dass die Plugins von Facebook und (zukünftig) ebenso Plugins anderer Netzwerke aus den USA, wie z.B. Google+, Twitter etc. pp. im Rahmen der Umsetzung der DSGVO verstärkt abgemahnt werden.

Empfehlung: Nutzen Sie KEINE Plugins von Unternehmen, die sofort und ohne Wissen des Besuchers Ihrer Webseite Daten übertragen. Betroffen davon sind fast alle Plugins zum Teilen von Inhalten, vor allem aus den USA.

Abmahnungen wegen fehlender Verschlüsselung von Kontaktformularen

Bisher noch nicht bekannt. Aber vermutlich werden diese nicht lange auf sich warten lassen.

Fazit:

Ob durch Mitbewerber, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände Unterlasssungsansprüche wegen DSGVO-Verstößen (z.B. wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen) geltend gemacht werden können, weiß aktuell niemand. Es gibt aktuell (noch) keine Urteile zur DSGVO.

Vielleicht gibt es in einigen Monaten oder auch Jahren (ggf. nach mehreren Instanzen mit entsprechendem Kostenrisiko) entsprechende Entscheidungen von deutschen Gerichten, die zu dem Ergebnis gelangen, dass keine Unterlassungsansprüche bestehen.

Aktuell ist jedoch jedem gewerblichen Betreiber einer Webseite nur dringend zu raten seine „Hausaufgaben“ zu machen und eine entsprechend angepasste Datenschutzerklärung zu erstellen, auf seiner Webseite bereit zu halten und alle Anpassungen vorzunehmen (oder vornehmen zu lassen) die für eine korrekte Einhaltung der DSGVO nötig sind.

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der DSGVO?

Wir helfen.
Nehmen Sie jetzt mit mit mir Kontakt auf.
Telefonisch: 03525-518683
auch gern per E-Mail-Formular